SNOW-HOW Zufriedenheitsversprechen

Dein Traum-Skiurlaub ist unsere Mission

Weiße Pisten, frischer Schnee und volle Fahrt. Endlich kannst du deine neuen Ski oder Skischuhe ausgiebig testen! Aber sie lassen sich nicht so fahren, wie du es dir gewünscht hast oder du bekommst Blasen oder Druckstellen in deinen neuen Schuhen? Dann sind es nicht die richtigen!

Europaweit einzigartig: SNOW-HOW Zufriedenheitsversprechen

Sollte dir so etwas passieren, kannst du bei uns gekaufte Ski und Skischuhe zurückgeben und wir erstatten dir 75% des Kaufpreises* in Form eines Gutscheins.     *ohne anteilige Versand- und Verzollungskosten

  • Dafür darf der Ski oder Schuh allerdings nicht länger als 12 Tage benutzt worden sein.
  • Außerdem darf der Kauf nicht länger als sechs Wochen zurückliegen. Sprich uns gerne an, wenn du beim Kauf noch länger auf deinen Skiurlaub warten musst. Dann vereinbaren wir eine individuelle Fristverlängerung.
  • Es versteht sich von selbst, dass wir nur Artikel zurücknehmen, die sorgsam behandelt wurden und deren Nutzungsspuren darauf schließen lassen, dass sie höchstens 12 Tage genutzt wurden.

Ausgeschlossen vom Zufriedenheitsversprechen

  • Wenn deine bestellte Skibindung individuell auf den Ski gebohrt wurde, mehr als eine Bindung auf einem Ski montiert war oder der Artikel beklebt, beschriftet oder anders gekennzeichnet wurde, ist er auch vom Zufriedenheitsversprechen ausgeschlossen.

 

So nutzt du unser Zufriedenheitsversprechen:

 So funktioniert unser Zufriedenheitsversprechen

Dank unseres Zufriedenheitsversprechen kannst du also bei uns gekaufte Ski oder Skischuhe unter den oben genannten Bedingungen auch nach dem ersten Einsatz wieder zurückgeben.

Rückgabe und Reklamationen

Unabhängig davon gilt natürlich das reguläre Widerrufsrecht. Reklamationen bleiben selbstverständlich ebenfalls von dieser 75%-Regelung unberührt.
Alle Verkäufe erfolgen ausnahmslos gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Rückgaben gemäß Widerrufsrecht, Reklamationen und Rückgabe gemäß Zufriedenheitsversprechen sind nur mit Kassenbon bzw. Rechnung möglich!

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