So funktioniert unser SNOW-HOW Zufriedenheitsversprechen:
Was ist, wenn ich beim Skifahren feststelle, dass der Skischuh doch drückt oder der Ski nicht so läuft wie gedacht?
„Dann kauft man bei uns nicht die Katze im Sack“, erklärt Kai Pagel von SNOW-HOW!. „Wir nehmen die Skischuhe oder den Ski zurück und erstatten unseren Kunden 75% des Kaufpreises einfach per Überweisung bzw. Kreditkartengutschrift. Das ist fast so, als ob der Kunde den Artikel einfach nur geliehen hätte“. Kai erklärt die Sache so: „Meistens sind es technisch gesehen nur Kleinigkeiten, die dem Fahrer den Schuh verleiden, wie z.B. ein drückender Knöchel.“ Die Rücknahmemöglichkeit gilt natürlich nur für Ski und Skischuhe, die bei SNOW-HOW gekauft werden.
Wie funktioniert das Zufriedenheitsversprechen von SNOW-HOW!?
Die Frage nach dem „Kleingedruckten“ ist natürlich auch berechtigt und so erklärt Kai: „In der Praxis kann man sich das so vorstellen: Ist ein Kunde beispielsweise mit seinen bei uns gekauften Ski auf der Piste nicht zufrieden, kann er sie nach seinem Urlaub innerhalb von sechs Wochen zurückschicken, wenn der Ski oder der Skischuh nicht länger als 12 Tage in Gebrauch war. Dann erstatten wir 75 % des Kaufpreises. Ganz wichtig: Das gilt unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen zu Reklamation oder Umtausch und schränken diese selbstverständlich nicht ein.“
Und wenn ich erst in 6 Wochen in den Skiurlaub fahre?
Dazu erklärt unser Experte: „Das ist auch kein Problem, wir vereinbaren dann ganz einfach eine Fristverlängerung“.